EPD vs.
E-GD

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem E-GD soll das heutige EPD in den nächsten Jahren weiterentwickelt und ersetzt werden. Ziel ist, Gesundheitsinformationen einer Person einfacher, nützlicher und langfristig verfügbar zu machen.

Das EPD ist das heutige elektronische Patientendossier. Das E-GD ist die geplante Nachfolgelösung: persönlicher, breiter nutzbar und stärker auf den digitalen Alltag ausgerichtet.

EGD und SwissHDS

Die beiden Dossiers kurz vorgestellt


EPD:
das heutige elektronische Patientendossier

Das EPD ist die heutige Lösung. Darin können behandlungsrelevante Dokumente einer Patientin oder eines Patienten abgelegt und für berechtigte Gesundheitsfachpersonen zugänglich gemacht werden.

Der Fokus liegt auf dem Austausch und der Einsicht in wichtige Unterlagen rund um die Behandlung. Das EPD besteht bereits, wird heute aber kaum genutzt.

E-GD: das morgige elektronische Gesundheitsdossier

Das E-GD soll das heutige EPD ablösen. Es soll Gesundheitsinformationen einer Person langfristig verfügbar machen und einfacher nutzbar sein.

Der Fokus liegt stärker auf einem persönlichen, alltagstauglichen Dossier, das künftig besser in die digitale Gesundheitsinfrastruktur eingebettet ist.

Die beiden Dossiers gegenübergestellt

EPD

Opt-in

Patient eröffnet Dossier selbst

Nicht alle Leistungserbringer müssen teilnehmen

Nutzung teilweise freiwillig

Dokumentenorientiert

Heute in Betrieb

E-GD

Opt-out

Dossier wird automatisch eröffnet

Anschlusspflicht für alle
Leistungserbringer

Nutzung verpflichtend

strukturiert

Geplante Nachfolgelösung

Zahlen und politischer Prozess

Das heutige EPD ist in der Bevölkerung noch wenig verbreitet: Ende September 2025 waren rund 123’600 EPD eröffnet, das entsprach etwa 1,37 % der Wohnbevölkerung. Auch bei den Leistungserbringern ist die Nutzung unterschiedlich: Im Swiss eHealth Barometer 2026 gaben 18 % der befragten Praxisärztinnen und -ärzte an, dass ihre Institution an das EPD angeschlossen ist.

Das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Der Nationalrat hat die Vorlage am 14. September 2026 mit 134 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen; als Nächstes befasst sich der Ständerat damit. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung untersteht das Gesetz dem fakultativen Referendum. Kommt ein Referendum zustande, entscheidet die Stimmbevölkerung über das Gesetz; andernfalls kann es nach Ablauf der Referendumsfrist und den weiteren Vorbereitungsarbeiten in Kraft treten. Das BAG rechnet bei planmässigem Verlauf derzeit mit einer Inbetriebnahme des neuen Systems frühestens 2030.