E-GD vs.
SwissHDS
Das Wichtigste in Kürze
Mit E-GD und SwissHDS verändert sich in den nächsten Jahren grundlegend, wie Gesundheitsdaten in der Schweiz gespeichert, ausgetauscht und genutzt werden sollen.
Das E-GD betrifft die Gesundheitsinformationen einzelner Patientinnen und Patienten, der SwissHDS schafft die Infrastruktur für den Datenaustausch zwischen Organisationen und Systemen.
Die beiden Projekte kurz vorgestellt
E-GD: das persönliche digitale Gesundheitsdossier
Das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) soll das heutige EPD ersetzen. Vereinfacht gesagt ist es wie eine persönliche «Dropbox» für Gesundheitsinformationen.
Darin sollen wichtige Informationen einer Patientin oder eines Patienten langfristig verfügbar sein: eispiel Berichte, Medikationsinformationen oder andere behandlungsrelevante Daten.
Der Fokus liegt damit auf der einzelnen Person und ihrer Versorgung (B2C). Das E-GD wird in den SwissHDS eingebettet werden.
SwissHDS: die Infrastruktur für den Austausch von Gesundheitsdaten
Der Swiss Health Data Space (SwissHDS) ist umfassender. Er soll Gesundheitsorganisationen und ihre IT-Systeme miteinander verbinden und einen sicheren, standardisierten Austausch von Gesundheitsdaten ermöglichen.
Die Daten werden dabei nicht einfach in einer einzigen grossen Datenbank gesammelt. Sie bleiben grundsätzlich bei den verantwortlichen Organisationen und können über gemeinsame Regeln, Standards und Basisdienste ausgetauscht und genutzt werden.
Der Fokus liegt damit stärker auf dem Datenaustausch zwischen Organisationen und Systemen (B2B).
Die beiden Projekte gegenübergestellt
E-GD
B2C gerichtet
Dossier einer Person
Fokus Behandlung
Wird in SwissHDS integriert
Gesetz: Ende 2029
Regelbetrieb: 2031
SwissHDS
B2B gerichtet
Nationale Dateninfrastruktur
Austausch und Nutzung von Daten
Bildet übergeordnete Infrastruktur
Gesetz: Anfangs 2031
Regelbetrieb: 2031-2032