Bundesrat macht Tempo bei Stablecoins und Krypto: Vernehmlassung gestartet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Vernehmlassung zur Anpassung des Finanzinstitutsgesetzes eröffnet. Mit dieser Änderung sollen die Bedingungen verbessert werden, damit sich der Markt für Stablecoins* und andere Krypto-Innovationen weiterentwickeln kann (verlässlicher Regulierungsrahmen für die Ausgabe von Stablecoins). Gleichzeitig möchte der Bundesrat die Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes stärken und neue Finanztechnologien besser in das bestehende System integrieren. Die Vernehmlassung läuft bis zum 6. Februar 2026.

*Stablecoins sind Kryptowährungen, deren Wert an Vermögenswerte wie den US-Dollar oder Schweizer Franken gebunden ist.

Vernehmlassung: Bundesrat schlägt zwei neue Bewilligungen vor

1. Zahlungsmittelinstitute

Diese Kategorie ersetzt die bisherige «Fintech-Bewilligung» und wird punktuell verbessert, um die Attraktivität und den Kundenschutz zu stärken. Wesentliche Punkte sind:

  • Kundengelder sollen im Konkursfall geschützt und absonderbar (= im Konkursfall getrennt) sein.

  • Die Obergrenze von 100 Mio. Franken für Kundengelder wird aufgehoben, damit Institute wachsen und Skaleneffekte nutzen können.

  • Zahlungsmittelinstitute dürfen eine spezielle Form von Stablecoins herausgeben und müssen dabei besondere Pflichten erfüllen.

  • Die Regeln zur Geldwäschereiprävention bei Stablecoins werden präzisiert.

2. Krypto-Institute

Krypto-Institute bieten verschiedene Dienstleistungen rund um Kryptowährungen an. Die Anforderungen orientieren sich an den Regeln für Wertpapierhäuser, sind jedoch weniger umfassend, da sie keine Dienstleistungen mit klassischen Finanzinstrumenten erbringen. Zudem müssen Krypto-Institute und andere Anbieter von Kryptodienstleistungen bestimmte Vorgaben einhalten, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

 

Hintergrund

Die Schweiz gehört im Bereich Fintech und Blockchain – der Grundlage für Stablecoins und andere Kryptowährungen – zu den weltweit führenden Standorten. Bereits 2018 wurde zur Förderung von Innovation die «Fintech-Bewilligung» eingeführt, 2021 folgten als eines der ersten Länder überhaupt klare Regeln für die Blockchain-Technologie.

Ein Bericht des Bundesrats vom Dezember 2022 zeigte jedoch, dass weitere Anpassungen nötig sind, um die Attraktivität des Schweizer Regelwerks zu erhöhen und den Kundenschutz zu stärken. Die Ausgabe von Stablecoins unterliegt gegenwärtig in der Schweiz keiner spezifischen Gesetzgebung, sondern wird im Rahmen des prinzipienbasierten und technologieneutralen Finanzmarktrechts anhand der konkreten Ausgestaltung der Stablecoins beurteilt. Gemäss aktueller Praxis der FINMA kann sie – je nach Struktur und wirtschaftlicher Funktion des Stablecoins – verschiedene finanzmarktrechtliche Bewilligungspflichten auslösen. In Betracht kommt dabei insbesondere eine Bewilligung als Bank, als Zahlungssystem oder als kollektive Kapitalanlage. Obwohl die Entgegennahme und Aufbewahrung von Kryptowährungen wie Bitcoin teilweise bewilligungspflichtig ist und gewissen Geldwäschereiregeln unterliegt, bleiben die meisten Kryptodienstleistungen – insbesondere Handel und Handelsplattformen – derzeit unbeaufsichtigt, was im Vergleich zu anderen Finanzmarktakteuren sowie mit Blick auf Marktintegrität, Finanzstabilität und Anlegerschutz als nicht mehr angemessen erscheint.

Zudem haben viele andere Länder inzwischen Stablecoins und Kryptodienstleistungen unter Aufsicht gestellt, und internationale Standards wurden verabschiedet – wie beispielsweise in der EU und in den USA. Auch das Vereinigte Königsreich beabsichtigt, die Ausgabe von Stablecoins zu regulieren und zu beaufsichtigen. Aus diesen Gründen soll auch in der Schweiz ein Regulierungsrahmen für Stablecoins geschaffen werden.

Deep-Dive Bewilligungspflicht: Was bedeutet das konkret?

Mit den neuen Regeln schafft die Schweiz einen klaren Rahmen für sogenannte Zahlungsmittelinstitute. Diese Institute dürfen – ähnlich wie bisherige Fintech-Institute – Kundengelder annehmen, aber nicht wie Banken damit arbeiten. Das heisst:

  • Sie zahlen keine Zinsen auf Kundengelder.

  • Sie dürfen diese Gelder nicht für Kredite oder Investitionen verwenden.

  • Sie müssen die Gelder ausschliesslich sicher aufbewahren.

Wichtig für den Kundenschutz: mKundengelder sollen im Konkursfall geschützt und absonderbar sein – sie gehören weiterhin den Kundinnen und Kunden und dürfen nicht zur Deckung von Instituts-Schulden verwendet werden.

Neu erhalten Zahlungsmittelinstitute zudem die Möglichkeit, wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel (Stablecoins) herauszugeben, die an staatliche Währungen wie den Franken gekoppelt sind und einen Rückzahlungsanspruch bieten. Für deren Ausgabe gelten klare Regeln, etwa die Pflicht zur Veröffentlichung eines Whitepapers. Da diese Stablecoins wie Zahlungsmittel behandelt werden, ist ihr Handel selbst – abgesehen von Geldwäschereivorschriften – nicht weiter reguliert.

Deep-Dive Geldwäschereigesetz: Warum die neuen Stablecoins besondere Regeln brauchen

Die Schweiz richtet ihr Regelwerk an internationalen Standards aus (EU, UK, USA, Singapur). Neu sollen Zahlungsmittelinstitute vollständig dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstehen. Das umfasst:

  • Strenge Identifikationspflichten für Kundinnen und Kunden.

  • Kontrollen bei der Ausgabe und Rücknahme von Stablecoins.

  • Massnahmen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Damit wird das Risiko des Missbrauchs von digitalem Geld deutlich reduziert.

Für Krypto-Institute, die handelbare kryptobasierte Vermögenswerte wie Bitcoin, Ether oder ausländische Stablecoins anbieten, gelten ebenfalls klare Anforderungen – angelehnt an Vorgaben für Wertpapierhäuser, aber weniger streng. Sie dürfen Handelssysteme betreiben und müssen u. a.:

  • über Risiken informieren,

  • Angemessenheit und Eignung prüfen,

  • Interessenkonflikte vermeiden,

  • Aufträge sorgfältig ausführen.

Wer solche Vermögenswerte in der Schweiz öffentlich anbietet, muss ein Whitepaper veröffentlichen. Ziel ist mehr Transparenz, weniger Missbrauch und höherer Kundenschutz.

 

Einordnung im regulatorischen Gesamtbild

Der Bundesrat stellte 2022 fest, dass trotz bereits fortschrittlicher Gesetzgebung (Fintech-Bewilligung 2018, Blockchain-Regeln 2021) Anpassungen nötig sind. Stablecoins werden bislang nur im Rahmen bestehender Prinzipien beurteilt und können je nach Ausgestaltung eine Banken-, Zahlungssystem- oder Fondsbewilligung auslösen. Viele Kryptodienstleistungen – insbesondere Handel und Handelsplattformen – sind jedoch noch unbeaufsichtigt, was angesichts Marktintegrität und Finanzstabilität nicht mehr zeitgemäss ist.

Da andere Länder bereits reguliert haben, soll auch die Schweiz einen massgeschneiderten, zeitgemässen Regulierungsrahmen schaffen. Zusätzlich wird das Finanzmarktaufsichtsgesetz modernisiert und das GwG erweitert, um Pilotprojekte für verbesserten Informationsaustausch zu ermöglichen.

Die Medienmitteilung des Bundes und weiterführende Dokumente wie findet ihr hier: Bundesrat geht voran mit Stablecoins und Kryptos: Vernehmlassung eröffnet

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