Schweizer
Gesundheitspolitik

Was in Bern diskutiert wird, landet früher oder später in der Praxis.

Schweizer Gesundheitspolitik

Neue Gesetze, digitale Dossiers, Gesundheitsdaten, KI und die Frage, wer das alles bezahlen soll: In der Schweizer Gesundheitspolitik bewegt sich einiges. Zwischen Vernehmlassungen, Parlamentsdebatten und Abkürzungen geht leicht verloren, worum es eigentlich geht.

Footbloc übersetzt politische Entwicklungen in verständliche Sprache und zeigt, was sie für die Gesundheitsversorgung bedeuten. Damit du mitreden kannst, ohne vorher 80 Seiten Botschaft zu lesen.

1. DigiSanté
DigiSanté ist das Programm des Bundes für die digitale Transformation des Gesundheitswesens. Es soll dafür sorgen, dass Daten besser ausgetauscht werden können, gemeinsame Standards entstehen und digitale Projekte aufeinander abgestimmt sind. Für Leistungserbringer ist entscheidend, ob daraus Lösungen entstehen, die im Alltag tatsächlich Arbeit erleichtern.

2. Elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD)
Das E-GD soll das heutige elektronische Patientendossier ablösen. Behandlungsrelevante Informationen sollen künftig leichter verfügbar sein. Geplant ist auch, dass sich mehr Leistungserbringer anschliessen müssen. Der Nationalrat hat der Vorlage zugestimmt; als Nächstes berät der Ständerat darüber.

3. Gesundheitsdatenraum Schweiz (SwissHDS)
SwissHDS soll die gemeinsame Grundlage für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten schaffen. Dazu gehören Standards, Schnittstellen und digitale Basisdienste. Für Praxen, Spitäler und andere Organisationen stellt sich vor allem eine praktische Frage: Können ihre bestehenden Systeme künftig miteinander kommunizieren, ohne dass Informationen mehrfach erfasst werden müssen?

Diese drei Vorhaben sind für Leistungserbringer und Organisationen gerade besonders interessant:

1. Digisanté

DigiSanté ist das Programm des Bundes, das bis 2034 die digitale Grundlage für ein besser vernetztes Gesundheitswesen schaffen soll – mit gemeinsamen Datenstandards, Basisdiensten und dem Gesundheitsdatenraum Schweiz. Für Leistungserbringer wird entscheidend sein, ob diese Bausteine in Praxis- und Spitalsysteme integriert werden können und den Datenaustausch im Alltag tatsächlich vereinfachen.

2. E-GD

Das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) soll das heutige Patientendossier ablösen und behandlungsrelevante Informationen für berechtigte Fachpersonen leichter zugänglich machen; geplant sind eine automatische Eröffnung mit Widerspruchsmöglichkeit und eine Anschlusspflicht für weitere Leistungserbringer. Für Praxen, Spitäler und andere Einrichtungen wird entscheidend sein, wie gut sich das E-GD in ihre bestehenden Systeme und Arbeitsabläufe integrieren lässt.

3. SwissHDS

Der Gesundheitsdatenraum Schweiz (SwissHDS) soll den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Organisationen ermöglichen – mit gemeinsamen Standards, Basisdiensten und einer dezentralen Datenhaltung. Für Leistungserbringer wird entscheidend sein, ob ihre Systeme dadurch Informationen zuverlässig austauschen können, ohne dass Fachpersonen dieselben Daten mehrfach erfassen müssen.

Key Takeaways

Was heisst das für Leistungserbringer und Organisationen?

  • DigiSanté: Jetzt wird festgelegt, nach welchen Regeln die digitale Gesundheitsversorgung künftig funktionieren soll. Wer Bedürfnisse aus der Praxis einbringen will, sollte die Entwicklung früh verfolgen.

  • E-GD: Das Dossier wird für mehr Leistungserbringer relevant. Entscheidend ist, ob es sich ohne zusätzliche Doppelerfassung in bestehende Arbeitsabläufe integrieren lässt.

  • SwissHDS: Gemeinsame Standards und Basisdienste sollen den Datenaustausch ermöglichen. Für Organisationen stellt sich die Frage, wann und wie ihre Systeme angeschlossen werden können.