Digitale
Gesundheitsanwendungen
Was sind digitale Gesundheitsanwendungen?
Digitale Gesundheitsanwendungen (dGA) sind Apps, Programme oder digitale Geräte, die Menschen bei ihrer Gesundheit unterstützen. Sie fördern einen gesunden Lebensstil, informieren und begleiten Patientinnen und Patienten oder helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen und zu behandeln. Dazu gehören beispielsweise Fitnessuhren, digitale Patiententagebücher oder Therapie-Apps.
Kategorisierung von dGA
Das BAG kategorisiert dGA in drei Bereiche resp. nach Zweck:
1dGA zur Gesundheitsförderung
Anwender: Bevölkerung
Apps für Bewegung, Ernährung, Fitness und Wohlbefinden
Nutzen: gesund bleiben
Finanzierung: Selbstzahler oder Zusatzversicherung
Kategorisierung von dGA
Das BAG kategorisiert dGA in drei Bereiche resp. nach Zweck:
gesund bleiben
Apps für Bewegung, Ernährung, Fitness und Wohlbefinden.
Finanzierung: Selbstzahler oder Zusatzversicherung
Anwender/Nutzer: Bevölkerung
Unterstützung im Alltag
Apps, die über Krankheiten informieren, an Medikamente erinnern oder Beschwerden in einem Tagebuch festhalten.
Finanzierung: selbst bezahlt oder über eine Zusatzversicherung.
Anwender/Nutzer: Patienten
medizinische Anwendung/medizinischer Zweck
Apps und digitale Geräte, die bei der Diagnose, Behandlung, Überwachung oder Pflege helfen.
Finanzierung: unter bestimmten Voraussetzungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP).
Anwender/Nutzer: Ärzte, weitere Gesundheitsfachpersonen und Patienten
Wichtig:
Für Leistungserbringer sind insbesondere dGA mit medizinischem Zweck relevant. Sie können über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen des KVG erfüllt sind – darunter die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW). Deshalb konzentrieren sich die folgenden Ausführungenauf diese Anwendungen.
Was sind dGA mit medizinischem Zweck)
Eine dGA mit med. Zweck ist (=Voraussetzung für Vergütbarkeit OKP)
•ein Medizinprodukt gem MepV/MDR (schliesst alle MDR-Risikoklassen I, IIa, IIb, III mit ein[PW1] ),
•dessen Hauptfunktion auf digitaler Technologie basiert,
•welches die Diagnostik, Therapie oder Pflege/Versorgung bei einem bestehenden medizinischen Problem (Krankheit, Unfall, Invalidität, Geburtsgebrechen, Schwangerschaft, Sekundär-/Tertiärprävention) unterstützt und
•durch Patientinnen oder Fachpersonen angewendet wird.
Sie ist dagegen:
•Keine Lifestyle-/Wellness-Anwendung.
•Keine Primärprävention (also Massnahme, die vor dem Auftreten einer Krankheit ergriffen wird, um deren Entstehung zu verhindern, Risikofaktoren zu reduzieren und die allgemeine Gesundheit zu fördern)[1]
•Keine Administrationssoftware.
Beispiele für dGA: Telemedizin, KI-Anwendungen, SaMD, Decision-Support-Tools.
Kurz: Vergütet werden nur DGA mit medizinischem Zweck, die ein Medizinprodukt (CE) sind und WZW erfüllen.
Drei Anwendertypen mit unterschiedlichen Vergütungsmöglichkeiten OKP
Ärzte